Graßl Immobilien

Allgemeines / Neuigkeiten

Abfluss-Team

Mit dem Festpreiskonzept vom Abfluss-Team haben Sie alle Kosten im Blick.

24h Hotline - Abfluss Notdienst

Regensburg, Schwandorf und Umgebung

Telefon: +49 941 78517730

Mobil:  +49 1515 44 555 66

Email:

Internet: https://abfluss-team.de/rohrreinigung-notdienst

 

Pauschale Preise von 119,- € bis 299,- €

Notdienstzeiten sind Montag bis Freitag 17:00 Uhr bis 08:00 Uhr, Samstag, Sonn- und Feiertags.

Achtung während der Notdienstzeiten wird eine Notdienstpauschale in höhe von 99,- €* zusätzlich abgerechnet!

 

Der Maschinen- und Geräteeinsatz sowie der sonstigen Durchführungsweise der Arbeiten obliegt im Rahmen des erteilten Auftrags allein unseren Mitarbeitern, die hierbei vor allem die Gebote der Gründlichkeit und Vorsicht zu beachten haben. Unsere Arbeit insbesondere Reinigung, Entstopfung und Hindernisbeseitigung sowie TV-Inspektion und Ortung ist Gegenstand des Dienstvertrages. Für den Erfolg können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Es sei darauf hingewiesen, dass bei allen Anlagen gewisse Erfolgshindernisse (z.B. Rohrzusammenbruch, starker Wurzeleinwuchs, Fremdkörper, fehlender oder falscher Anschluss, zu viele Bögen) vorliegen können, die vor Arbeitsbeginn nicht erkennbar sind. Bei starken Ablagerungen kann es bei der Beseitigung auch schon mal zu Beschädigungen des Rohres (Stahl, Gusseisen, Steinzeug, Kunststoff oder Eternit) kommen. Der Auftraggeber muss, wenn im Sinne eines Werkvertrages gearbeitet wird, den geschuldeten Erfolg einer Arbeit ermöglichen. Hierzu gehören gegebenenfalls das Freilegen von Kanälen und Leitungen und z.B. das Aufstemmen eines Fußbodens um Rohrschäden zu reparieren und um die Leitung zu entstopfen.

Homeoffice / Bereitschaftsdienst

Aufgrund der Energiekrise und der neuen Corona-Welle haben wir ab September 2022 zwei Energiespartage / Kontaktreduzierungstage und sind montags und freitags im Homeoffice / Bereitschaftsdienst für Sie unter

Mobil 0177-6418076 erreichbar.

Alarmstufe ausgerufen: „Notfallplan Gas“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die zweite Krisenstufe im „Notfallplan Gas“ ausgerufen. Grund dafür seien die seit Mitte Juni bestehende Kürzung der russischen Gaslieferungen sowie die hohen Preise am Gasmarkt, betont Wirtschaftsminister Habeck. Die Lage sei "angespannt". Der Paragraf, der momentan am meisten diskutiert wird, ist § 24 des Energiesicherungsgesetzes. Dieser besagt, dass Energieversorger die Preise „auf ein angemessenes Niveau“ anheben dürfen.

Netzagentur-Chef Müller riet Bürgern mit Gasheizungen, Geld zurückzulegen. Seine Behörde teilte mit: „Unternehmen und private Verbraucher müssen sich auf deutlich steigende Gaspreise einstellen.“

Paragrafen 24 des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG)

Die Ampel-Parteien hatten den Paragrafen erst im Mai 2022 verabschiedet. Er erlaubt es Energieversorgern, ihre Kosten an ihre Kunden weiterzugeben. Wenn er aktiviert wird, geht es richtig ins Geld: Ein umstrittener Paragraf entscheidet, wie teuer das Gas zum Heizen wird.

Die Gasumlage könnte auf über 1000 Euro / Jahr steigen (Stand 29.07.2022)

Die Umlage für alle Gasverbraucher ab Oktober könnte deutlich teurer werden als bislang angekündigt. Anstatt der von Olaf Scholz bislang anvisierten 300 Euro für den Durchschnittshaushalt, könnte sie gar über 1000 Euro steigen.

Die Heizkosten könnten im Winter um das drei oder vierfache steigen

Unternehmen und private Verbraucher müssen sich auf deutlich steigende Gaspreise einstellen“, schreibt die Bundesnetzagentur in ihrem Lagebericht. Zudem ist zu erwarten, dass Haushalte weniger heizen können als in vorangegangen Jahren, um gut durch den Winter zu kommen. Experten und Politiker fürchten, dass Gas zur Mangelware wird. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck rechnet mit einer Kostenexplosion für Verbraucher.

Jetzt schon Geld ansparen um einer hohen Nachzahlung vorzubeugen

Laut DMB ist es sehr sinnvoll, jetzt schon Geld anzusparen, um die Mehrkosten begleichen zu können. Mieter könnten aber auch schon in diesem Jahr freiwillig eine erhöhte Vorauszahlung mit dem Vermieter vereinbaren, um einer hohen Nachzahlung vorzubeugen.

Grundsteuer B / Feststellungserklärung

Ab dem 1. Juli 2022 kann die Grundsteuererklärung (Feststellungserklärung) elektronisch beim Finanzamt eingereicht werden. Nach Erklärungsabgabe erlässt das Finanzamt einen Feststellungsbescheid, in dem u.a. der Grundsteuerwert des Grundstücks festgestellt wird. Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Das zuständige Finanzamt stellt den Einheitswert und den Grundsteuermessbetrag fest. Informationen zur Grundsteuerreform in Bayern erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Steuern und der Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer unter:

Tel.:  089-30700077

Auskünfte aus dem Bau-Archiv der Stadt

Die Bauakte enthält alle Schriftstücke, Grundrisspläne, Statiken, Wohnflächenberechnungen und Baupläne, die im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben stehen und können im Bau-Archiv der Stadt eingesehen werden.

Auskünfte aus dem Grundbuchamt

Aufteilungspläne und die Teilungserklärung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) können beim Amtsgericht im Grundbuchamt eingesehen werden.

Zensus 2022

Die Volkszählung in Deutschland 2022 ist eine Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus) mit Stand vom 15. Mai 2022 (Zensusstichtag), den die statistischen Ämter des Bundes und der Länder durchführen.

Online-Fragebogen und Erklärvideos zum Zensus 2022

https://www.zensus2022.de/DE/Home/_inhalt.html

 

Qualifizierter Mietspiegel 2022  (Stadt Regensburg)

Der Mietspiegel ist im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert als eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Die im Mietspiegel ausgewiesenen Mietpreise dienen nicht der Preisfestsetzung, sondern liefern Informationen über Vergleichsmieten für verschiedene Arten von Mietwohnungen. Sie sollen die eigenverantwortliche Mietpreisbildung erleichtern, Gerichtsverfahren zwischen den Mietvertragsparteien vermeiden helfen und zur Versachlichung von Mietpreisauseinandersetzungen beitragen. Online Mietenrechner

https://mietspiegel-berechnen.de/regensburg2022/

 

Corona - Info

Eine Impfung gegen Corona / COVID-19 trägt sowohl zum individuellen Schutz als auch zur Eindämmung der Pandemie bei. Effektive und sichere Impfungen können einen entscheidenden Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten und werden es ermöglichen, Kontaktbeschränkungen mittelfristig zu lockern. Zunächst muss jedoch ein Großteil der Bevölkerung eine Immunität gegen das Virus entwickelt haben und die 7 Tage Inzidenz sinken. Ich mache gerne mit und habe mir bereits unter https://impfzentren.bayern/ für die Warteliste ein Konto erstellt.

Die Corona-Krise / COVID-19-Virus und die damit verbundenen gesetzlichen Vorschriften zwingt uns zu extremen Einschränkungen. Um die Gesundheit unserer Mitarbeiter und Kunden durch die Corona-Pandemie nicht zu gefährden, haben wir Schutzvorkehrungen getroffen und ein Hygienekonzept erstellt.

Des weitern ziehen wir telefonische und schriftliche Beratungen einem persönlichen Gespräch vor. Wenn Sie trotzdem lieber persönlich bei uns im Büro vorbeikommen möchten, bitten wir Sie um vorherige Terminabsprache.

Wir wünschen Ihnen angesichts der herausfordernden Situation gute Gesundheit.

 

Neu Gesetze

Die WEG-Reform tritt am 1.12.2020 in Kraft.

Die Novelle der Heizkostenverordnung tritt zum 1.12.2021 in Kraft

 

Temporäre Änderungen des WEG wegen der Corona-Krise

-           Amtszeit des Verwalters dauert fort.

-           Der gegenwärtige Wirtschaftsplan 2019 gilt fort.

-           Sonderregelungen zum WEG wegen der Corona-Krise sind befristet.

-           Wir müssen es vorübergehend akzeptieren, dass es keine Versammlung geben wird.