Graßl Immobilien
Wertermittlung von Häuser und Wohnungen
Es kommt immer wieder vor, dass Eigentümer oder Käufer von Immobilien den Wert der Immobilie objektiv ermitteln wollen, um:
Es kommt immer wieder vor, dass Eigentümer oder Käufer von Immobilien den Wert der Immobilie objektiv ermitteln wollen, um:
- das Objekt mit einem realistischen Preis zu vermarkten.
- möglichen Käufern ausführliche Informationen zur Verfügung zu stellen.
- den Vermarktungsprozess zu beschleunigen.
- Beleihung durch ein Kreditinstitut festzulegen.
- Auseinandersetzung mit Erbengemeinschaft zu klähren.
Termine / Leistungen
Nach dem Ortstermin dauert es in der Regel zwei Wochen, bis das Gutachten vorliegt. Die Bearbeitungsdauer hängt oftmals von der Beschaffung weiterer Unterlagen ab, die der Gutachter nur bedingt beeinflussen kann.
Kosten
Im Rahmen eines Privatauftrages gilt der Grundsatz der freien Honorarvereinbarung, welche sich in der Regel unter dergesetzlichen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) § 34 Wertermittlung orientiert.
Ihr Ansprechpartner:
Stephan Graßl
Mobil: 01776418076
Sachverständiger und Mitglied vom Bundesverband Freier Sachverständiger e.V.